Infos rund ums Wohnen

Unterkunftskosten

Die Kosten für die Unterkunft – Miete, Betriebskosten (inkl. Wasser) und Heizung – werden vom Jobcenter übernommen, wenn sie angemessen sind.

Eine Wohnung ist angemessen, wenn die Bruttokaltmiete (= Kaltmiete und Nebenkosten) bestimmte Richtwerte nicht übersteigt. Die Höhe dieser Richtwerte ergibt sich aus dem sog. Schlüssigen Konzept für den Hochsauerlandkreis. Die Richtwerte für die Städte und Gemeinden enthält diese Tabelle

Bei Wohnungen, die einen besonders guten energetischen Standard haben, kann ein Zuschlag zur Kaltmiete, der sog. Klimabonus gewährt werden. Alle Informationen zum Klimabonus enthält dieses Merkblatt.

Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen möchten oder beziehen, und die eine neue Wohnung anmieten wollen, sollten sich vor Unterzeichnung des Mietvertrages unbedingt mit dem örtlichen Jobcenter in Verbindung setzen. Sie sollten dort erfragen, ob die Unterkunftskosten für die neue Wohnung angemessen sind.