Infos rund ums Bürgergeld

Bürgergeld

Das Bürgergeld bietet eine wichtige Unterstützung für Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft auf finanzielle Hilfe angewiesen sind, um ihre Grundbedürfnisse abzudecken. Für die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Bürgergeld) sind im Hochsauerlandkreis die Jobcenter der Städte und Gemeinden zuständig. Um Sie schnell und serviceorientiert vor Ort betreuen zu können, sind unsere Standorte über das gesamte Kreisgebiet verteilt.

Wir unterstützen mit:

  • Beratung und Leistungen, die den Lebensunterhalt sichern und
  • Beratung und Leistungen, um eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz zu finden.

 


 

Wer kann Bürgergeld erhalten?

Bürgergeld kann jeder erwerbsfähige und hilfebedürftige Mensch beantragen, der nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um den Lebensunterhalt für sich und die Bedarfsgemeinschaft (zum Beispiel die eigene Familie) zu sichern. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht. Arbeitslosigkeit ist keine notwendige Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld.

 

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat:

  • wer mindestens 15 Jahre alt ist,
  • wer das Alter für den Bezug einer Regelaltersrente (zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht erreicht hat,
  • wer erwerbsfähig ist, das heißt, wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann,
  • wer hilfebedürftig ist, das heißt, wer seinen eigenen Lebensunterhalt und den der Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft nicht selbst, z.B. durch Einkommen, Ersparnisse oder andere Sozialleistungen sichern kann,
  • wer in Deutschland lebt.

 

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Höhen der monatlichen Regelbedarfe:

Leistungsberechtigte Regelbedarf
Alleinstehende/Alleinerziehende 563 Euro
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften 506 Euro
Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 451 Euro
Jugendliche von 14 bis 17 Jahre 471 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahre 390 Euro
Kinder von 0 bis 5 Jahre 357 Euro

Der Regelbedarf ist ein Pauschalbetrag, der den Lebensunterhalt sichern soll. Seine Höhe basiert auf statistischen Erhebungen. Er umfasst die Kosten für:

  • Ernährung,
  • Kleidung,
  • Haushaltsenergie / Strom (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser),
  • Körperpflege,
  • Hausrat,
  • Telefon / Internet,
  • Bedürfnisse des täglichen Lebens,
  • Teilnahme am kulturellen Leben.