Zusätzliche Unterstützung für Familien
Bildung und Teilhabe
Die Bildungs- und Teilhabeleistungen, auch Bildungspaket genannt, helfen Familien mit geringen Einkommen, ihre Kinder im Schulalltag und in der Freizeit zu unterstützen. Ob Ausflüge, Mittagessen oder Vereinsbeiträge – jedes Kind soll mitmachen können. Denn alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Chancen haben, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.
Wer kann Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten?
Sie können diese Leistungen für Ihr Kind bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine dieser Sozialleistungen erhalten:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistungen
Welche Voraussetzungen muss Ihr Kind erfüllen?
Ein Anspruch besteht, wenn Ihr Kind
- unter 25 Jahre alt ist,
- in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung betreut wird,
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besucht und
- keine Ausbildungsvergütung bekommt.
Für Freizeit- und Kulturangebote gilt: Ihr Kind darf nicht älter als 17 Jahre sein.
Welche Leistungen können Sie bekommen?
- Ausflüge und Klassenfahrten
Wenn Ihr Kind an Tagesausflügen oder mehrtägigen Klassenfahrten teilnimmt, können zum Beispiel die Kosten für Eintrittsgelder, Fahrkosten oder Leihgebühren wie zum Beispiel Schlittschuhe übernommen werden. Taschengeld oder persönliche Dinge wie ein Rucksack werden nicht übernommen. - Persönlicher Schulbedarf
Zu Beginn des Schuljahres und zum zweiten Schulhalbjahr können Sie eine Pauschale für Schulmaterial erhalten. Diese Unterstützung ist für Dinge gedacht, die Ihr Kind für den Schulalltag braucht, wie eine Schultasche, Hefte oder Stifte. Wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult wurde oder älter als 15 Jahre ist, müssen Sie eine Schulbescheinigung vorlegen. - Schülerbeförderung
Wenn der Schulweg zu lang oder schwierig ist, können die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs übernommen werden. Voraussetzung ist, dass keine andere Stelle die Kosten trägt. - Lernförderung (Nachhilfe)
Hat Ihr Kind Schwierigkeiten in der Schule und reichen schulinterne Förderangebote nicht ausreichen, können die Kosten für außerschulische Nachhilfe übernommen werden. Die Schule muss auf einem Formular bestätigen, dass Lernförderung notwendig und erfolgversprechend ist. - Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Besucht Ihr Kind eine Schule, eine Kita oder eine Tagespflegeeinrichtung und nimmt dort am gemeinsamen Mittagessen teil, können die Kosten vollständig übernommen werden. - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Für Freizeit- und kulturelle Aktivitäten Ihres Kindes, wie die Mitgliedschaft in einem Sportverein, die Teilnahme am Musikunterricht oder an einer Ferienfreizeit, können Sie monatlich 15 Euro erhalten. In besonderen Fällen können auch weitere Kosten übernommen werden.
Wie stellen Sie einen Antrag und wie erhalten Sie die Leistungen?
Wenn Sie Bürgergeld erhalten:
Die meisten Bildungs- und Teilhabeleistungen müssen Sie nicht extra beantragen. Sie gelten mit dem Bürgergeldantrag beim Jobcenter als mitbeantragt. Nur für die Lernförderung (Nachhilfe) müssen Sie für Ihr Kind einen zusätzlichen Antrag stellen.
Die Nachweise über die gewünschten Bildungs- und Teilhabeleistungen reichen Sie bitte beim Jobcenter in Ihrer Stadt oder Gemeinde ein. Sobald alle Nachweise eingereicht wurden, prüft das Jobcenter, ob und in welcher Höhe eine Kostenübernahme möglich ist.Das Geld wird entweder direkt an den Anbieter (z. B. Schule oder Verein) oder an Sie ausgezahlt.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort gerne weiter.
- Wenn Sie Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhalten:
Dann stellen Sie den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, helfen Ihnen die Mitarbeitenden der Jobcenter gerne weiter. Link Kontaktdaten Städte- und Gemeindeverwaltungen
Wichtiger Hinweis: Bitte warten Sie den Bewilligungsbescheid ab!
Reichen Sie alle Unterlagen für die Bildungs- und Teilhabeleistungen rechtzeitig ein und warten Sie die Entscheidung ab, bevor Sie etwas bezahlen oder einen Vertrag abschließen. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, können die Kosten nicht erstattet werden.
Bei Fragen
Sie haben Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket oder zur Antragsstellung?
Dann wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartnerin unseres Jobcenters.
Weitere Informationen
Weitere Informationen und Wissenswertes rund um das Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.